Rücknahme von Elektrogeräten

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten Punkte für Sie:

Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll

Durchgestrichene MülltonneElektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, heißen Altgeräte. Sie müssen getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und über spezielle Sammel- und Rückgabesysteme entsorgt werden. Darauf weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät hin.

Batterien, Akkus und Lampen vorher entnehmen

Bitte entnehmen Sie Altbatterien und Altakkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, sowie Lampen, die sich zerstörungsfrei herausnehmen lassen, vor der Abgabe aus dem Altgerät. Das gilt nicht, wenn das Altgerät unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Wiederverwendung vorbereitet wird. Hinweise zu Batterien finden Sie unter Entsorgung von Altbatterien.

Achtung bei Lithium-Akkus: Brandgefahr

Geräte mit Lithium-Akkus (z. B. Akkuwerkzeug, Messgeräte, Leuchten) können beschädigt in Brand geraten. Geben Sie solche Geräte nur unbeschädigt ab, kleben Sie die Pole ausgebauter Akkus ab und werfen Sie sie niemals in den Hausmüll oder die Wertstofftonne.

Wo Sie Altgeräte kostenlos abgeben können

Altgeräte aus privaten Haushalten können Sie kostenlos bei den Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde (Wertstoffhof) abgeben. Außerdem nehmen Rücknahmestellen von Herstellern und Händlern Altgeräte an.

Zur Rücknahme verpflichtet sind Geschäfte mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Lebensmittelgeschäfte mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Für den Versandhandel gilt das, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte mindestens 400 m² oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Bei diesen Händlern gilt:

  • Beim Kauf eines neuen Geräts können Sie ein gleichartiges Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, kostenlos zurückgeben. Bei Lieferung von Wärmeüberträgern (z. B. Kühlgeräten), Bildschirmgeräten oder Großgeräten mit einer äußeren Abmessung über 50 cm wird das Altgerät auf Wunsch kostenlos abgeholt; danach werden Sie beim Kauf gefragt.
  • Ohne Neukauf können Sie kleine Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, kostenlos abgeben – höchstens drei Geräte je Geräteart.

Rücknahme bei uns

Wir haben kein eigenes Lager und keine Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von 400 m² oder mehr; wir sind daher nach dem ElektroG nicht zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Bitte nutzen Sie die kostenlosen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Ihre Daten löschen Sie selbst

Altgeräte enthalten häufig persönliche Daten, besonders Computer, Smartphones oder Geräte mit Speicher. Bitte löschen Sie diese vor der Abgabe – dafür ist jeder Endnutzer selbst verantwortlich.